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Stifter- /Stiftungsberatung

“Es gibt nichts Gutes, außer man tut es…”

(Erich Kästner)

Stifterberatung

In den letzten Jahren wurde die Errichtung von Stiftungen als Instrument der Nachfolgeregelung immer beliebter. Neben dem rein philantropischen Ansatz zur Förderung gemeinnütziger Zwecke wurden auch Familienstiftungen im Zuge von Unternehmernachfolgen in die Generationenplanung mit einbezogen. In beiden Fällen begleiten wir den Stifter beratend bei der Stiftungsgründung und vor allem bei der Strukturierung des Stiftungsvermögens, bzw. bei der Auswahl der Vermögenswerte, die in eine Stiftung überführt werden sollen.

Die Motive der Vermögensinhaber für die Gründung einer Stiftung sind vielfältig. Um nur die häufigsten zu benennen:

  • Erfüllung einer gemeinnützigen Verpflichtung
  • langfristiger Erhalt des eigenen Unternehmens
  • fehlende Nachfolger / Erben
  • Fortführung des eigenen Lebenswerkes (und des damit verbundenen Namens) über den Tod hinaus

Stiftungsberatung

Gerade in unruhigen wirtschaftlichen Zeiten, wie z.B. in und nach der Finanzkrise sind Stiftungen in besonderem Maße betroffen. Der von der Stiftungsaufsicht geforderte Kapitalerhalt und die aufgrund des reduzierten Stiftungsvermögens gesunkenen Fördermöglichkeiten zur Erfüllung des Stiftungszweckes können die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zur Folge haben.  Insbesondere die Erstellung einer sogenannten Kapitalerhaltungsplanung wird in allen Landesstiftungsgesetzen gefordert und wird in Zukunft immer wieder vorgelegt werden müssen.  Mit der Stiftungsberatung bieten wir bestehenden Stiftungen Beratungsdienstleistungen an,  die unter anderem diese Problematiken aufgreifen und Lösungsstrategien erarbeiten. Das Dienstleistungsangebot umfasst im Einzelnen:

  • Stiftungsmanagement, wie z.B. die Übernahme administrativer Aufgaben (u.a. Rechnungslegung, Vermögenscontrolling etc.).
  • Vermögensstrukturoptimierung inkl. der evtl. erforderlichen Anpassung der Anlagerichtlinien (sofern möglich).
  • Kapitalerhaltungsplanung.
  • Optimierung der ausschütungsfähigen Erträge

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