Testamentsvollstreckung
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die bei unseren Mandanten für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in ihrem Testament gesprochen haben. Häufigster Grund ist die Möglichkeit sicherzustellen, dass der Erblasserwillen auch nach seinem Tode tatsächlich umgesetzt wird, denn der Testamentsvollstrecker ist gemäß seinem gesetzlichen Auftrag allein dem Erblasserwillen verpflichtet. Somit leistet die Testamentsvollstreckung auch einen wertvollen Beitrag zur Streitvermeidung unter den Erben.
Ganz wichtig und nahezu unabdingbar ist eine Testamentsvollstreckung jedoch, wenn …
- keine Erben vorhanden sind.
- betriebliches/unternehmerisches Vermögen vorhanden ist.
- minderjährige Erben einbezogen werden müssen.
- Erben mit Behinderungen versorgt und abgesichert werden sollen.
- Ansprüche Dritter gegen einzelne Erben abgewehrt werden sollen.
- wirtschaftlich unerfahrene Erben geschützt und unterstützt werden sollen.
- zumindest Teile der Erbmasse in eine Stiftung eingebracht werden sollen.
- den Erben der administrative Aufwand der Nachlassabwicklung erspart werden soll.
Sprechen Sie uns an. Gerne stehen wir für ein vertrauliches Gespräch zu diesem komplexen Themenkreis zur Verfügung.