Vermögens- und Generationennachfolge
“Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte”
(Sir Peter Ustinov)
Die Vermögens- und Generationennachfolge ist ein Thema, dem sich viele Vermögensinhaber nur mit Vorbehalten nähern. Dies ist umso verständlicher, weil man sich ungern mit der Endlichkeit des eigenen Lebens befasst. Gerader ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Privatvermögen, aber insbesondere auch mit dem betrieblichen Vermögen, macht eine frühzeitige Beschäftigung mit dieser Thematik und den daraus resultierenden Konsequenzen zu einer zentralen Aufgabe der Vermögenssteuerung. Mit der Vermögens- und Generationennachfolge werden häufig die Begriffe Gerechtigkeit, Streitvermeidung und Absicherung der Familienmitglieder verbunden. Zur Problemlösung stellen wir unseren Mandanten nachfolgende Instrumente zur Verfügung.
Vermögensnachfolge- und Generationenplanung
beinhaltet die Gestaltung und Planung des Überganges des privaten und betrieblichen Vermögens in die nächste Generation unter folgenden Prämissen:
- Generationenübergreifender Kapitalerhalt
- langfristige Sicherung und Fortführung des eigenen Unternehmens
- Dokumentation und Analyse letztwilliger Verfügungen
- Sicherung der Altersversorgung des/der Vermögensinhaber
- Absicherung des Ehe-/Lebenspartners
- Vermögensrechtliche Absicherung besonders schutzbedürftiger Erben (Pflege, Behinderung)
- Reduzierung fiskalischer Belastungen beim Vermögensübergang
- Berücksichtigung steuerlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen
Auch bei der Nachfolge- und Generationenplanung wird zunächst die aktuelle Ausgangslage analysiert und darauf aufbauend ein an den individuellen Zielen ausgerichteter konkreter Maßnahmenkatalog erarbeitet, der in ausführlichen Strategiegesprächen erläutert wird. Dabei sind in diesen Prozess der persönliche Rechts- und Steuerberater von Anfang an einbezogen und vor allem an der Umsetzung beteiligt.
Zusätzlich beraten und begleiten wir den Vermögensinhaber bei der Stiftungsgründung und übernehmen Testamentsvollstreckungen.